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Unserer Stadträtin Ursula Plankermann zum 75.

Veröffentlicht am 22.10.2020 in Ortsverein
Ursula Plankermann, Matthias Sander
Ursula Plankermann,
Matthias Sander

Wir gratulieren ganz herzlich unserer Stadträtin Ursula Plankermann zu Ihrem 75. Geburtstag!

36 Jahre davon steht sie bereits im Dienste der SPD als Mitglied des Stadtrats für eine nachhaltige und ökologische Stadtpolitik.

Eines ihrer wichtigsten Themen in der jüngeren Vergangenheit war die Initiierung und der Erfolg des Bürgerentscheids zum Erhalt des Neumarkter Stadtparks.

In der Zukunft möchte sie noch die Umwandlung der Marktstraße in eine Fußgängerzone, die Integration des Wunderparkplatzes in den ökologisch neu gestalteten Stadtpark sowie eine tatsächliche Umsetzung der Nachhaltigkeitsbekenntnisse der Stadt Neumarkt begleiten.

Liebe Ursula, vielen Dank für Deinen Einsatz und bleib' gesund!

 
 

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19.03.2024 09:56
Nord-Süd - Neu denken.
Wenige Tage nach seiner Reise nach Namibia, Südafrika und Ghana hat der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil auf der Veranstaltung "Nord-Süd - Neu denken" eine programmatische Rede zu einer modernen Nord-Süd-Politik gehalten.

Wir machen Wirtschaftspolitik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht für Lobbyverbände. Das ist soziale Politik für Dich.

Pressemitteilungen der SPD-Bundestagsfraktion

Der europäische Sportsommer geht in die nächste Runde: Morgen beginnen mit der Eröffnungsfeier an der Seine die Olympischen Spiele in Paris. Wir wünschen den deutschen Athletinnen und Athleten viel Erfolg und hoffen auf unvergessliche Sportmomente, sagt Sabine Poschmann.

Das Kabinett hat heute den von Nancy Faeser vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Network Information Security) und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung beschlossen. Mit dem Gesetz wird die europäische NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt und der Kreis der Unternehmen, die Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit und Meldepflichten bei IT-Sicherheitsvorfällen zu erfüllen haben, signifikant erweitert, erklärt Daniel Baldy.

Grundgesetzänderung das Bundesverfassungsgericht vor möglichen Angriffen von Verfassungsfeinden noch besser zu schützen. Dazu werden grundlegende Strukturen des Bundesverfassungsgerichtes, die bislang einfachgesetzlich geregelt sind, in das Grundgesetz aufgenommen. Es handelt sich konkret um den Status des Gerichts, die Amtszeit der Richter (12 Jahre), die Altersgrenze der Richter (68 Jahre), die Zahl der Richter (16), die Zahl der Senate (2), Ausschluss der Wiederwahl nach 12 Amtsjahren, die Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl des Nachfolgers, die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts und die Geschäftsordnungsautonomie. Außerdem ergänzen wir im Grundgesetz eine Öffnungsklausel für eine Regelung, falls bei der Wahl in einem Wahlgremium (Bundestag beziehungsweise Bundesrat) keine Mehrheit für einen Kandidaten oder eine Kandidatin zustande kommt. Von dieser Öffnungsklausel machen wir zugleich Gebrauch: Wir regeln in einem Gesetz, dass das Wahlrecht im Falle einer Blockade in einem Wahlorgan nach einer bestimmten Frist auch vom anderen Organ ausgeübt werden kann, sagt Johannes Fechner.

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