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Die Weichen zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren kann und muss die Stadt Neumarkt sofort eigenständig stellen

Veröffentlicht am 11.08.2022 in Kommunalpolitik

Konzept zur Stromwende bis 2030 für unsere Stadt Neumarkt i.d.OPf.Im Interview mit dem Neumarkter Tagblatt vom 05.08.2022 wurde OB Thomas Thumann unter anderem auf die Energiewende in Neumarkt und das von der SPD Neumarkt vorgestellte Konzept für den Ausbau der erneuerbaren Energien angesprochen. Da weder er selbst noch ein anderer Vertreter der Stadt in offizieller Funktion auf der Informationsveranstaltung anwesend waren, weicht er der Frage, ob er sich dieses Konzept angesehen habe, aus und versucht stattdessen, in bester Wahlkampfmanier, der Bundesregierung den schwarzen Peter zuzuschieben. Er fordert, dass die nicht einmal seit einem Jahr im Amt befindliche Regierung zuerst entsprechende Rahmenbedingungen schaffen müsse. Hier versucht der OB von seiner eigenen Verantwortung abzulenken, denn in Wirklichkeit hat er es selbst in der Hand, die Energiewende in Neumarkt umzusetzen – wenn er denn wollte.

Das Thema Energiewende drängt und fordert schnelles Handeln, denn zum einen zeigt sich derzeit, dass die fatale Abhängigkeit von fossilen Energieträgern eine gesellschaftliche Zeitbombe ist, während sich andererseits der Strombedarf bis 2030 mindestens verdoppeln wird. Hier ist also Eile geboten, und anstatt herumzulavieren und auf unnötige gesetzliche Entwicklungen im Bund zu warten, bestünden für OB und Stadt auf kommunaler Ebene mindestens drei Ansätze, die Energiewende bereits jetzt anzupacken.

So könnte sofort dafür gesorgt werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihre Dächer maximal zur Energieerzeugung nutzen dürfen, egal ob zur Erzeugung von Strom mittels Photovoltaikanlagen oder zur Erzeugung von Wärme mittels Solarthermieanlagen.

Hierzu müssten lediglich die aus rein optischen Gründen erlassenen Flächenbeschränkungen für Solaranlagen abgeschafft werden.

Der OB schlägt stattdessen vor, künftige Bebauungspläne ohne solche Beschränkungen gestalten zu wollen. Das ist zwar richtig aber viel zu kurz gedacht und reicht beileibe nicht aus, da lediglich ein winziger Anteil des Gebäudebestands jährlich neu gebaut wird. Die wahre Herausforderung liegt vielmehr darin, die Dächer von Bestandsgebäuden für die solare Nutzung zu aktivieren und für die kommunalen Gebäude trägt der Oberbürgermeister die Verantwortung, nicht die Bundesregierung!

Impulse zur Energiewende gehen inzwischen sogar von der Bayerischen Staatsregierung aus: Diese empfiehlt Kommunen, zur Ansiedlung für PV-Freiflächenanlagen städtebauliche Standortkonzepte zu erarbeiten und zu beschließen.

Mit der Erstellung eines Standortkonzeptes für die Ausweisung von etwa 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche des Stadtgebietes als „Sondergebiet Agri-Photovoltaik“ könnten OB und die Stadt Neumarkt also sofort beginnen.

Hinsichtlich seiner Aussage, der Landkreis Neumarkt habe die Windkraft längst genügend ausgebaut, irrt OB Thumann. Es ist zwar richtig, dass der Landkreis Neumarkt im Jahr 2020 bereits 127 Prozent seines eigenen Strombedarfs regenerativ deckte, davon etwa zu einem Drittel durch Windkraft. Nichtsdestotrotz müssen auch im Landkreis zusätzliche Windkraftanlagen entstehen, um künftig den gegenüber heute doppelten Strombedarf wiederum zu einem Drittel durch Windkraft decken zu können – dies ist der Anteil, der auch im Ausbau nach „Sonnenszenario“ trotzdem mindestens notwendig ist.

Indem wir im Stadtgebiet Neumarkt unsere noch verbleibenden Möglichkeiten für die Windkraft im Stadtgebiet so weit wie möglich nutzen, helfen wir damit auch unserem Landkreis, seinen künftig benötigten Anteil an Windstrom zu decken.

Die Bayerische Staatsregierung, der auch die Partei von OB Thumann angehört, weigert sich zwar immer noch beharrlich, das seit 2014 bestehende bayerische Windkraft-Verhinderungsgesetz „10 H“ wieder abzuschaffen. Interessanterweise bietet aber ausgerechnet das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eine Anleitung, wie das eigene bayerische Gesetz umgangen werden und Baurecht für Windenergieanlagen geschaffen werden kann, ohne an 10 H gebunden zu sein.

Für die Einleitung der benötigten Bauleitplanung für weitere Windkraftanlagen im Stadtgebiet muss OB Thumann also nicht erst auf eine Erlaubnis von oben warten, wie er uns glauben machen will.

Wir fordern den Oberbürgermeister daher auf, sein zögerliches Verhalten in der Energiewende abzulegen und seiner Verantwortung den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber gerecht zu werden und schnellstmöglich die unsinnigen Flächenbeschränkungen für Solaranlagen auf Gebäudedächern abzuschaffen, Agri-Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu ermöglichen und umgehend die Bauleitplanung für den weiteren Ausbau der Windkraft im Stadtgebiet anzustoßen. Er benötigt dazu keine gesonderten gesetzlichen Lösungen der Bundesregierung!

Das von der SPD Neumarkt vorgeschlagene Konzept zur Energiewende in Neumarkt ist fachlich fundiert, leicht verständlich und umfassend ausgearbeitet worden und stieß bei den Bürgerinnen und Bürger auf großes Interesse. Wir stellen es OB Thumann gerne in einem gemeinsamen Gespräch vor. Eine Initiative der Bundesregierung benötigen wir dafür ganz sicher nicht.

 
 

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