Hinweis zu unserem neuen Internetauftritt!

Seit Anfang 2023 findest Du Aktuelles zur SPD Neumarkt auf unserem neuen Internetauftritt neumarktwirdrot.de.

>

Vorstellung des SPD-Konzepts zur Neumarkter Stromwende – bürgerbeteiligt mit Schwerpunkt auf flächeneffiziente PV

Veröffentlicht am 26.07.2022 in Kommunalpolitik

V.l.n.r.: Carsten Burkhardt, Rebecca Frank, Matthias Sander, Dominique Kinzkofer (Gast, Geschäftsführer SWN)

Der SPD Ortsverein Neumarkt i.d.OPf. setzt im Ausbau der erneuerbaren Stromversorgung vor allem auf die Photovoltaik. Die Dächer Neumarkts sollen maximal möglich genutzt werden dürfen, wenn dies die Gebäudeeigentümer wollen. Zusätzlich schlägt der SPD Ortsverein vor, etwa 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche des Stadtgebietes für Agri-Photovoltaik zu nutzen. Diese Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen ermöglicht die Erzeugung von Strom und zusätzlich mindestens 80 Prozent des Ertrags an Lebensmitteln von vergleichbaren Flächen. Das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme ISE hat für Agri-Photovoltaikanlagen eine Flächennutzungseffizienz ermittelt von bis zu 186 Prozent!

Wenn auf landwirtschaftlichen Flächen im großen Stil konventionelle Freiflächen-Photovoltaikanlagen errichtet werden, geht sehr viel Fläche für die Erzeugung von Nahrungsmitteln verloren. „Spätestens seit der Pandemie und dem Krieg in der Ukraine wissen wir doch, wie schnell Engpässe in der Warenversorgung entstehen können, die Preise für Lebensmittel steigen und das Ziel der Agenda 2030, den weltweiten Hunger zu beenden, weiter in die Ferne rücken kann“, so der Vorsitzende des SPD Ortsvereins Neumarkt i.d.OPf. Matthias Sander am vergangenen Donnerstag bei der Vorstellung des Konzepts zur Stromwende im Stadtgebiet bis zum Jahr 2030. „Daher müssen wir unsere vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen so effektiv wie möglich nutzen. Dies können wir mit der Agri-Photovoltaik, die oben drein noch Schutz vor Hagel-Frost und Dürreschäden bietet“, ergänzte die stellvertretende Ortsvereinsvorsitzende Rebecca Frank.

„Wenn wir aufhören, Erdöl und Erdgas zu verbrennen, wird der Strombedarf der Bundesrepublik auf etwa das Dreifache des heutigen ansteigen. Etwa ein Drittel werden wir zur Erzeugung von Wasserstoff und E-Brennstoffen benötigen. Es muss uns gelingen, unsere regenerative Stromerzeugung mindestens auf den doppelten heutigen Bedarf auszubauen – auch dann werden wir immer noch auf den zusätzlichen Import von grünem Wasserstoff und E-Brennstoffen angewiesen sein“, so Carsten Burkhardt vom gleichnamigen Neumarkter Ingenieurbüro, der an diesem Abend im gut besuchten Saal des Johanneszentrums den Vortrag zum SPD-Konzept hielt. Und Carsten Burkhardt ergänzt: „Auf das Stadtgebiet Neumarkt heruntergebrochen bedeutet dies, dass wir mit 78 Prozent erneuerbarem Strom bis 2019 bereits weit gekommen sind, aber um den künftig gegenüber heute doppelten Bedarf abzudecken, noch fast zweimal so viel an Erneuerbaren ausbauen müssen.“

Photovoltaik und Windkraft müssen im von der SPD Neumarkt präferierten Sonnenszenario etwa im Verhältnis 2 zu 1 stehen, um sich sinnvoll ergänzen zu können. Im Stadtgebiet Neumarkt stehen bereits 9 Windkraftanlagen. Um das genannte Verhältnis einzuhalten, wären weitere 12 Windkraftanlagen mit dem durchschnittlichen Ertrag der heutigen notwendig. „Im Jahr 2014 hatten wir um den Bau der 5 Windkraftanlagen im Voggenthaler Waldgebiet Kräfft heftige Diskussionen, dass bei uns in der Oberpfalz diejenigen Windkraftanlagen gebaut würden, die man in anderen Regierungsbezirken Bayerns nicht wolle“, weiß Burkhardt hierzu und ergänzt: „Wenn jede Kommune ihre Möglichkeiten zur Deckung des Eigenbedarfs an regenerativem Strom so weit wie möglich nutzt, ist am Ende die geringstmögliche Menge an Ausbaulasten auf Kommunen zu verteilen, die über Ihren eigenen Bedarf hinaus noch Ausbaupotenziale haben.“ Die Neumarkter SPD möchte die noch verbleibenden Möglichkeiten im Stadtgebiet zum weiteren Ausbau der Windkraft nutzen, damit am Ende der Energiewende so wenige Neumarkter Windkraftanlagen wie möglich in anderen Kommunen entstehen müssen.

Der Ausbau der regenerativen Stromerzeugung, den wir benötigen um unsere Energieversorgung auf eine zukunftstaugliche Basis zu stellen, ist eine gewaltige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu deren Gelingen die Beteiligung und Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger ein entscheidender Faktor ist. Die SPD möchte daher jetzt und auch für künftige Generationen Energieanlagen und die Wertschöpfung in der Region behalten. Weitere Anlagen sollen daher nur mit einer mehrheitlichen Beteiligung der Stadt beziehungsweise der Stadtwerke und / oder einer Bürgerbeteiligung.

In der angeregten Diskussion am Ende der Veranstaltung wurden zusätzliche Ideen zum Ausbau der erneuerbaren Stromversorgung vorgebracht, wie etwa die Überdachung großer Straßen mit Photovoltaikmodulen. Diese Möglichkeit wird beispielsweise seit 2021 auf einem Teilstück der Autobahn A81 in Baden-Württemberg vom Fraunhofer ISE einem wissenschaftlichen Praxistest unterzogen. Fragen zum natürlich ebenso notwendigen entsprechenden Ausbau des Stromnetzes in Neumarkt im Niederspannungsbereich sowie zu Balkonkraftwerken, wie steckerfertige Klein-Photovoltaikanlagen auch genannt werden, beantwortete gerne Dominique Kinzkofer, der Geschäftsführer der Stadtwerke Neumarkt: „Klein-Photovoltaikanlagen bis 600 W sind nicht genehmigungspflichtig, aber Sie müssen uns als Netzbetreiber über den Betrieb einer solchen Anlage informieren. Auf der Internetseite der Stadtwerke Neumarkt stellen wir ein Formular zur Anmeldung einer solchen 'Steckerfertigen Erzeugungsanlage' bis 600 W zur Verfügung.“

„Sehr gut gelungen“ fand der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Neumarkter Stadtrat die Vorstellung des Konzepts zur Stromwende. Genau solche konstruktiven Diskussionen wie diese und eine möglichst allseitige Mitwirkung bräuchte es zum Gelingen der Energiewende. „Wir wollen und müssen alle mitnehmen“, schließt Stagat ab.

 
 

BayernSPD

Webseite der BayernSPD BayernSPD-Landtagsfraktion

 

 

Shariff

Top-News SPD

Sachliche Information statt Lügen, Hass und Hetze: Demokratische Parteien von der SPD über die Union bis zur Linken haben sich einen gemeinsamen Verhaltenskodex für fairen Wahlkampf auferlegt - und schließen eine Kooperation mit der rechtsextremen AfD aus.

19.03.2024 09:56
Nord-Süd - Neu denken.
Wenige Tage nach seiner Reise nach Namibia, Südafrika und Ghana hat der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil auf der Veranstaltung "Nord-Süd - Neu denken" eine programmatische Rede zu einer modernen Nord-Süd-Politik gehalten.

Wir machen Wirtschaftspolitik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht für Lobbyverbände. Das ist soziale Politik für Dich.

Pressemitteilungen der SPD-Bundestagsfraktion

Der europäische Sportsommer geht in die nächste Runde: Morgen beginnen mit der Eröffnungsfeier an der Seine die Olympischen Spiele in Paris. Wir wünschen den deutschen Athletinnen und Athleten viel Erfolg und hoffen auf unvergessliche Sportmomente, sagt Sabine Poschmann.

Das Kabinett hat heute den von Nancy Faeser vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Network Information Security) und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung beschlossen. Mit dem Gesetz wird die europäische NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt und der Kreis der Unternehmen, die Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit und Meldepflichten bei IT-Sicherheitsvorfällen zu erfüllen haben, signifikant erweitert, erklärt Daniel Baldy.

Grundgesetzänderung das Bundesverfassungsgericht vor möglichen Angriffen von Verfassungsfeinden noch besser zu schützen. Dazu werden grundlegende Strukturen des Bundesverfassungsgerichtes, die bislang einfachgesetzlich geregelt sind, in das Grundgesetz aufgenommen. Es handelt sich konkret um den Status des Gerichts, die Amtszeit der Richter (12 Jahre), die Altersgrenze der Richter (68 Jahre), die Zahl der Richter (16), die Zahl der Senate (2), Ausschluss der Wiederwahl nach 12 Amtsjahren, die Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl des Nachfolgers, die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts und die Geschäftsordnungsautonomie. Außerdem ergänzen wir im Grundgesetz eine Öffnungsklausel für eine Regelung, falls bei der Wahl in einem Wahlgremium (Bundestag beziehungsweise Bundesrat) keine Mehrheit für einen Kandidaten oder eine Kandidatin zustande kommt. Von dieser Öffnungsklausel machen wir zugleich Gebrauch: Wir regeln in einem Gesetz, dass das Wahlrecht im Falle einer Blockade in einem Wahlorgan nach einer bestimmten Frist auch vom anderen Organ ausgeübt werden kann, sagt Johannes Fechner.

Downloads

Bundestagswahl

Kommunalpolitik

Kommunalwahl

OB-Wahl

Vorwärts

Besucher:601084
Heute:116
Online:5