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Kreistag des Landkreises Neumarkt i.d.OPf.

Der Landkreis wird durch den Kreistag verwaltet, soweit nicht der Landrat oder die Ausschüsse selbständig entscheiden. Der Kreistag besteht aus dem Landrat und 60 ehrenamtlich tätigen Kreisräten. Die Mitglieder des Kreistages werden alle sechs Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Neumarkt i.d.OPf. gewählt.

Der Kreistag ist die oberste Vertretung der Bürger im Landkreis. Er entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten des Kreises und überwacht die Verwaltung, insbesondere hinsichtlich der Durchführung seiner Beschlüsse.

 

Informationen zu Sitzungsterminen des Kreistages für die Teilnahme als Besucher

Die Sitzungstermine des Kreistages sowie der verschiedenen Ausschüsse stehen im Voraus noch nicht fest, sondern werden relativ kurzfristig nach Bedarf angesetzt.

Sobald ein Sitzungstermin bekannt ist – dies ist ca. 3 bis 4 Wochen vor der Sitzung - wird dieser auf der Startseite der Internetseite des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. unter „Aktuelles“ sowie im Amtsblatt veröffentlicht. Die öffentlichen Tagesordnungspunkte sind jeweils als Anhang beigefügt.

 

Protokolle vergangener Sitzungen des Kreistages

Protokolle vergangener Sitzungen sind auf der Internetseite des Landkreises zum Kreistag zu finden.

 

BayernSPD

Webseite der BayernSPD BayernSPD-Landtagsfraktion

 

 

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Top-News SPD

19.03.2024 09:56
Nord-Süd - Neu denken.
Wenige Tage nach seiner Reise nach Namibia, Südafrika und Ghana hat der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil auf der Veranstaltung "Nord-Süd - Neu denken" eine programmatische Rede zu einer modernen Nord-Süd-Politik gehalten.

Wir machen Wirtschaftspolitik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht für Lobbyverbände. Das ist soziale Politik für Dich.

Wir kümmern uns darum, dass sich alle Generationen auf eine stabile Rente verlassen können. Denn: Wer viele Jahre hart arbeitet, muss auch im Alter gut davon leben können.

Pressemitteilungen der SPD-Bundestagsfraktion

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.

50 Tage vor dem Anpfiff der Fußball-Europameisterschaft der Herren im eigenen Land laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Das gemeinsame Ziel ist ein sicheres und fröhliches Fußballfest, das Europa bewegt und begeistert, sagen Sabine Poschmann und Christian Schreider.

Heute behandelt das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Der Aktionsplan ist die erste bundesweite Strategie zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030, sagt Brian Nickholz.

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