Neu zu errichtende kommunale Gebäude müssen im Betrieb klimaneutral, also emissionsfrei sein und zusätzlich in einem gebäudeindividuellen Klimaschutzplan eine ausgeglichene CO2-Bilanz über den Lebenszyklus aufweisen. Grundlage für die Bilanzierung ist der „Bilanzrahmen Betrieb und Konstruktion“ gemäß DIN EN 15978, der alle wesentlichen Aspekte eines Gebäudelebenszyklus erfasst, von der Herstellung über die Nutzung bis zum Lebensende des Gebäudes.
Werden bestehende kommunale Gebäude saniert oder umgebaut, werden die aktuellen CO2-Emissionen vor der Sanierung über die Verbrauchsdaten ermittelt. Es ist ein Sanierungsfahrplan (gebäudeindividueller Klimaschutzplan) zu erstellen zur Sanierung in einem Zug oder in mehreren Schritten. Die Sanierungsschritte sind so aufeinander abzustimmen, dass spätestens im Jahr 2035 ein emissionsfreier Gebäudebetrieb erreicht wird.
Monitoring des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung von neu errichteten, sanierten oder umgebauten Gebäuden. Überprüfung des gebäudeindividuellen Klimaschutzplans - wenn notwendig, ist nachzubessern.
Der klimaneutrale Betrieb des Gebäudes ist mit der DGNB Auszeichnung „Klimapositiv“ öffentlich zu dokumentieren.
Bei Gebäuden mit Denkmalschutz haben Aspekte der Baukultur Priorität. Dennoch sollen die Anforderungen nach (2) und (3) möglichst erfüllt werden. Widersprechen diese den Forderungen des Denkmalschutzes, ist eine denkmalgerechte Ausführung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften auszuführen, um die dauerhafte Nutzung der Denkmäler zu sichern.
Bei Quartieren mit Ensembleschutz ist eine quartiersweise Bilanzierung anzuwenden und durch Ausgleichsmaßnahmen ein klimaneutraler Betrieb des Quartiers zu erreichen.
„... Heute gibt es beinahe 8 Milliarden Menschen auf der Welt. Davon leben fast 6,5 Milliarden Menschen in den sogenannten Schwellen- und Entwicklungsländern, die nach unserem Lebensstandard streben. Würde man all diesen Menschen eine entsprechende gebaute Umwelt zur Verfügung stellen, bräuchten wir Baustoffe in der Größenordnung von 1.700 Gigatonnen. Diese kaum vorstellbare Baustoffmenge lässt sich als eine Wand entlang des Äquators darstellen. 40.000 Kilometer lang, 1 Meter dick und 17 Kilometer hoch. Und sie wächst. Der Nettozuwachs der Weltbevölkerung liegt bei etwa 2,6 Menschen pro Sekunde. Wir müssten also zusätzlich pro Sekunde ca. 1.300 Tonnen an Baustoffen der Erde entnehmen, verarbeiten und verbauen. Unsere Äquatorwand würde dann jedes Jahr um fast einen weiteren Kilometer wachsen. Man erkennt schnell, dass das Vorhaben nicht realisierbar ist. Nicht nur wegen der Menge der hierfür benötigten Ressourcen, sondern auch wegen den bei der Herstellung dieser Baustoffe und Bauteile getätigten CO2-Emissionen, die eine Erwärmung des Erdklimas von nahezu 8 Grad nach sich ziehen würden. ...“
Unser derzeitiges Handeln im Bauwesen ist also nicht auf die Dauer durchhaltbar, es ist nicht nachhaltig!
Zwei große Herausforderungen sind zu stemmen:
Auf den Bau- und Gebäudesektor entfallen rund 40 Prozent der CO2-Emissionen in der Bundesrepublik. Dabei verteilen sich laut DGNB die Treibhausgasemissionen eines nach heutigem Energiestandard errichteten Gebäudes etwa zu einer Hälfte auf den Gebäudebetrieb und zur etwa anderen Hälfte auf die Erstellung und den Rückbau des Gebäudes. Das Gebäudeenergiegesetz betrachtet jedoch bislang nur den Gebäudebetrieb.
Die Zeit für die Senkung der CO2-Emissionen drängt. Nach der im Juli 2021 veröffentlichten DIW Econ-Studie „Bayern klimaneutral und sozial – Maßnahmenvorschläge für eine soziale Klimatransformation in Bayern“ muss der bayerische Gebäudesektor bereits bis 2035 klimaneutral werden, damit Bayern insgesamt bis 2040 klimaneutral werden kann.
Bau- und Abbruchabfälle machen rund 58 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland aus. Gleichzeitig gibt es bereits Rohstoffknappheit und ein Problem mit vollen Deponien. Das Gebäudeenergiegesetz betrachtet bisher weder die Rohstoffe zur Herstellung von Baustoffen noch die entstehenden Bau- und Abbruchabfälle.
Der bisherige Focus allein auf die Energieeffizienz von Gebäuden genügt nicht. Wir müssen zu einer ganzheitlich Betrachtung der Ressourceneffizienz von Gebäuden kommen. Die Herstellung von Baustoffen, der Bau von Gebäuden, der Rückbau und die Verwertung / Entsorgung von Baustoffe müssen zusätzlich zum Gebäudebetrieb in die Bilanz eines Gebäudelebens einbezogen werden.
Kommunale Gebäude haben eine wichtige Vorbildfunktion und unsere Stadt plant seit dem „Masterplan 100 Prozent Klimaschutz“ im Jahr 2011, einen Mindestenergiestandard für ihre kommunalen Bauprojekte festzulegen. Unser Antrag liefert nun die Regelungen für die notwendige ganzheitliche Betrachtung der Ressourceneffizienz kommunaler Sanierungs- und Neubauvorhaben unserer Stadt.
Wir bitten um bald-möglichste Anberaumung dieses Tagesordnungspunktes in einer Stadtratssitzung und um Zustimmung zu unserem Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtratsfraktion der SPD Neumarkt i.d.OPf.
(Zitat Ende)
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