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Bildung hat Vorfahrt – eine Informationsveranstaltung des SPD- OV Neumarkt

Veröffentlicht am 08.11.2012 in Bildung & Kultur

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

 

1. Was ist eine Gemeinschaftsschule und worin besteht der Unterschied zur Gesamtschule?

In den meisten Bundesländern gibt es neben dem Gymnasium Schulformen, die alle Abschlüsse und Anschlüsse anbieten. Ihre Bezeichnungen sind allerdings verschieden. In Schleswig-Holstein hat sich die Gemeinschaftsschule bereits durchgesetzt. Schon wenige Jahre nach ihrer Einführung gibt es deutlich mehr Gemeinschaftsschulen als Gymnasien. In Bremen, Hamburg und Berlin sind Gemeinschaftsschulen unter dem Begriff Stadtteilschulen bekannt. Nordrhein-Westfalen nennt die Gemeinschaftsschule jetzt Sekundarschule. Auch in Thüringen und dem Saarland gibt es Gemeinschaftsschulen. Selbst das konservative Baden-Württemberg erfährt nach dem Regierungswechsel eine starke Nachfrage nach Gemeinschaftsschulen. Fehlt nur noch Bayern! Die Gemeinschaftsschule ist ein neues Schulkonzept der SPD-Landtagsfraktion, das bedarfsgerechte Antworten auf Fehlentwicklungen im bayerischen Schulsystem gibt. Sie verzichtet auf das Sortieren der Kinder nach der vierten Grundschulklasse in bestimmte Schubladen. Damit ist endlich Schluss mit der Jagd nach Zehntelnoten, um den Übertritt in das Gymnasium oder die Realschule zu erreichen. Ohne Übertrittszeugnis und unabhängig von den einzelnen erzielten Noten wechseln die Kinder von der Grundschule in die Gemeinschaftsschule, die die Jahrgangsstufen fünf bis zehn (Sekundarstufe I) umfasst. Durch die Gemeinschaftsschule bleiben Bildungswege für Schülerinnen und Schüler länger offen, heißt: weniger Druck, mehr Chancen. In der fünften und sechsten Jahrgangsstufe unterscheiden sich die beiden integrativen Schulformen kaum. Beide setzen dort auf gemeinsamen Unterricht. Die Gemeinschaftsschule bleibt im Wesentlichen beim gemeinsamen Unterricht bis zur zehnten Klasse, d. h. sie verzichtet auf die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in schulartbezogene Kurse und Lerngruppen. In der Freiarbeit, im vernetzten Unterricht und über ausgeprägte Binnendifferenzierung erhalten die Kinder und Jugendlichen den ihren Talenten angemessenen Lernstoff. Dadurch können Gemeinschaftsschulen schon in sehr kleinen Einheiten (ab 200 Schülern) gebildet werden. Gesamtschulen sind aber auch deshalb sehr viel größere Einheiten, weil sie in der Regel aus der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II (Oberstufe) bestehen.

 

2. Konzept der Gemeinschaftsschule

Im Unterricht werden die Inhalte aller Schularten von Hauptschule bis Gymnasium je nach Leistungsfähigkeit der Schüler angeboten. Die individuelle Förderung stellt den jungen Menschen in den Mittelpunkt. Die Jugendlichen können sich gezielt auf die gängigen Abschlüsse wie Quali oder mittlere Reife vorbereiten. Die leistungsstarken Schülerinnen und Schüler gehen direkt weiter in eine gymnasiale Oberstufe. Statt Sitzenbleiben setzt die Gemeinschaftsschule auf frühzeitige individuelle Förderung. Lehrkräfte aller Schularten werden als Teams auf die neue Pädagogik vorbereitet. Das längere gemeinsame Lernen hilft den Jugendlichen, sich individuell zu entwickeln. Gemeinschafts- schulen können schon ab 200 Schülerinnen und Schülern gebildet werden. Sie werden als gebundene Ganztagsschulen geplant, um ausreichend Zeit für die individuelle Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers zu haben und eine verlässliche Betreuung für berufstätige Eltern anzubieten.

 

3. Vorteile der Gemeinschaftsschule

Der Besuch einer Gemeinschaftsschule erhöht die Bildungsgerechtigkeit in Bayern. Die Kinder und Jugendlichen können unabhängig von ihrer Herkunft und vom Geldbeutel der Eltern den ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss erreichen. Das Prinzip der individuellen Förderung betont die Stärken der jungen Menschen, gibt ihnen ausreichend Zeit, sich zu entwickeln, und steigert damit die Erfolgsaussichten. Jeder Schülerin und jedem Schüler wird so die gleiche Chance auf eine individuelle und gute Schulausbildung garantiert. Die Leistungsmessung orientiert sich am Lernfortschritt des Einzelnen und umfasst sowohl den Lernprozess als auch die gesamte Persönlichkeit. Damit verlieren Noten ihre beherrschende Stellung und ermöglichen einen positiven Leistungsbegriff.

 

4. Inhalte der Gemeinschaftsschule

Die Pädagogik und die Rolle des Lehrers – „Schule neu denken“ ist das Motto. Individuelle Förderung und das gemeinsame Lernen unterschiedlicher Kinder und Jugendlicher erfordern eine pädagogische Neuausrichtung der Schule. Der Frontalunterricht wird weitgehend abgelöst durch selbstgesteuertes Lernen, also selbsttätiges und handelndes Lernen im Einzel- oder Gruppenunterricht. Eine Methode ist das kooperative Lernen. Nach einer Einführung in das Thema folgt eine individuelle Erarbeitungsphase. Im zweiten Schritt werden Ergänzungen im Gruppenaustausch vorgenommen. Dabei unterstützen sich die Mitschüler/-innen gegenseitig. Am Ende des Lernprozesses präsentieren die Schülerinnen und Schüler ihre Ergebnisse in der Gruppe oder im Plenum. Damit entstehen die Freiräume, die den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, ihre individuellen Lernpläne in verschiedenen Schwierigkeitsstufen abzuarbeiten und sich gezielt den Lehrstoff zu holen, der ihren Talenten angemessen ist. Die Lehrkräfte begleiten die Kinder und Jugendlichen in Lehrerteams, bereiten die Lernumgebung vor und stehen mit ihrer Fachlichkeit jederzeit zur Verfügung.

 

5. Vorteile der Gemeinschaftsschule

Keine andere Schulart legt so großen Wert auf individuelle Förderung wie die Gemeinschaftsschule. Gemeinschaftsschulen messen dem Lernen in heterogenen Gruppen eine große Bedeutung bei. Schwache lernen von Starken und umgekehrt. In keiner anderen Schulart können Schülerinnen und Schüler durch die sie begleitenden Lehrerteams besser gefördert werden. Damit ist sichergestellt, dass die Begabung und das Potenzial einer jeden Schülerin und eines jeden Schülers berücksichtigt werden können.

 

6. Bildungsqualität und zu erreichende Abschlüsse

Auf keinen Fall. Wodurch auch? Heterogene Lerngruppen und individuell abgestimmte Lernangebote steigern die Bildungsqualität deutlich. Nicht die Menge des Lernstoffs ist entscheidend. Viel wichtiger ist, dass das passgenaue Lernangebot vorhanden ist und ausreichend Zeit bleibt, das Gelernte zu üben und zu vernetzen. Das ist gehirngerechtes Lernen. „Totes Wissen“ hinterlässt im Gehirn keine Spuren. Erst wenn Wissen aktiv und selbsttätig in Fähigkeiten und Fertigkeiten umgewandelt wird, entsteht Nachhaltigkeit über den Tag hinaus. Hauptschulabschluss: Es werden sowohl der erfolgreiche Hauptschulabschluss als auch der qualifizierende Hauptschulabschluss (Quali) – beide bereits nach 9 Schuljahren möglich – angeboten. Mittlerer Schulabschluss: Es wird der Realschulabschluss angeboten. Abitur: Der mittlere Schulabschluss beinhaltet bei Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen oder beruflichen Oberstufe. Dazu wechseln die Schülerinnen und Schüler entweder an eine entsprechende Kooperationsschule oder besuchen eine eigene Oberstufe, die einer Gemeinschaftsschule angegliedert werden kann.

 

7. Einführung der Gemeinschaftsschulen

Ziel ist, die Gemeinschaftsschule in Bayern als Regelschule anzubieten. Dazu hat die SPD-Landtagsfraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bayerischen Landtag eingebracht. Die traditionellen Schularten bleiben bestehen. Die Grundschule wird in das pädagogische Gesamt- konzept eingebunden, bleibt aber zunächst organisatorisch selbstständig. Die Gemeinschaftsschule wird auf Antrag der Kommune und der Schulfamilie in den Gebäuden einer bestehenden Schule eingerichtet.

 

8. Gemeinschaftsschulen den Vorzug geben

Weil Schülerinnen und Schüler bis zu ihrem ersten Schulabschluss nach der zehnten Klasse zusammenbleiben, entfällt das bisher übliche Übertrittsverfahren mit all seinen Problemen. Die Gemeinschaftsschule ein „Lernen ohne Brüche“ ermöglicht. Jede/-r das Lernangebot erhält, das er/sie tatsächlich bewältigen kann. Kinder und Jugendliche können sich so von Erfolg zu Erfolg weiterentwickeln und schlussendlich den passenden Abschluss machen. Nicht das Lernen auf Schulaufgaben im Mittelpunkt steht, sondern der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb. D Die Beurteilungen der Schülerinnen und Schüler den gesamten Lernprozess berücksichtigen und beziehen die gesamte Persönlichkeitsentwicklung ein.

 

9. Lehrkräfte und Lehrpläne an Gemeinschaftsschulen

In einer Übergangsphase bzw. am Anfang werden Lehrkräfte aller Schularten eingesetzt, bis die Lehrerausbildung an die geänderten Anforderungen angepasst ist. Die aktiven Lehrkräfte werden vor dem Start der Gemeinschaftsschule mit den neuen Lernformen und der neuen Rolle in Fortbildungskursen vertraut gemacht und entsprechend begleitet. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Potenzialen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, werden neben den Lehrkräften auch Sozialpädagogen und -pädagoginnen, Förderlehrkräfte, Schulpsychologen und -psychologinnen und externe Experten eingebunden. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden Sonderschulpädagogen und -pädagoginnen in das Lehrerteam integriert. Damit ist die Gemeinschaftsschule auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen vorbereitet. Die Lehrplaninhalte entsprechen den traditionellen Schularten, werden aber in einem neuen Kontext zusammengestellt und auf das Notwendige reduziert. Daher ist auch ein Wechsel von der traditionellen Schulart zur Gemeinschaftsschule und umgekehrt ist möglich, er wird jedoch nicht „verordnet“. Im Gegenteil, eine Entscheidung aus freien Stücken wird begrüßt.

 

10. Finanzierung der Gemeinschaftsschulen

In der Tat ist eine Ganztagsschule immer teurer als eine herkömmliche Halbtagsschule. Rund 20 Prozent mehr Personal wird benötigt. Das betrifft aber auch die traditionellen Schulformen. Die individuelle Förderung wird ebenfalls mehr Lehrkräfte benötigen. Die Lehrerteams der einzelnen Lerngruppen in einem Jahrgang oder einer Jahrgangsgruppe (5/6 oder 7/8 oder 9/10) werden immer mit einer zusätzlichen Lehrkraft verstärkt, um ggf. ein Zwei-Lehrer-Prinzip anbieten zu können. Natürlich müssen die Klassengrößen in einer Gemeinschaftsschule beschränkt werden. In der Regel soll eine Lerngruppe nicht mehr als 24 Schüler haben. Auch das kostet zusätzlich Geld. Aber: Gute Bildung gibt es nicht zum Nulltarif. Die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel für Bildung ist eine politische Grundsatzentscheidung. Nur von besserer Bildung zu reden, ohne sie entsprechend finanziell zu unterfüttern, wird nicht gehen. Bayern ist ein reiches Land. Bayern kann und muss sich eine bessere Bildung leisten.

 
 

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19.03.2024 09:56
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Pressemitteilungen der SPD-Bundestagsfraktion

Der europäische Sportsommer geht in die nächste Runde: Morgen beginnen mit der Eröffnungsfeier an der Seine die Olympischen Spiele in Paris. Wir wünschen den deutschen Athletinnen und Athleten viel Erfolg und hoffen auf unvergessliche Sportmomente, sagt Sabine Poschmann.

Das Kabinett hat heute den von Nancy Faeser vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Network Information Security) und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung beschlossen. Mit dem Gesetz wird die europäische NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt und der Kreis der Unternehmen, die Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit und Meldepflichten bei IT-Sicherheitsvorfällen zu erfüllen haben, signifikant erweitert, erklärt Daniel Baldy.

Grundgesetzänderung das Bundesverfassungsgericht vor möglichen Angriffen von Verfassungsfeinden noch besser zu schützen. Dazu werden grundlegende Strukturen des Bundesverfassungsgerichtes, die bislang einfachgesetzlich geregelt sind, in das Grundgesetz aufgenommen. Es handelt sich konkret um den Status des Gerichts, die Amtszeit der Richter (12 Jahre), die Altersgrenze der Richter (68 Jahre), die Zahl der Richter (16), die Zahl der Senate (2), Ausschluss der Wiederwahl nach 12 Amtsjahren, die Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl des Nachfolgers, die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts und die Geschäftsordnungsautonomie. Außerdem ergänzen wir im Grundgesetz eine Öffnungsklausel für eine Regelung, falls bei der Wahl in einem Wahlgremium (Bundestag beziehungsweise Bundesrat) keine Mehrheit für einen Kandidaten oder eine Kandidatin zustande kommt. Von dieser Öffnungsklausel machen wir zugleich Gebrauch: Wir regeln in einem Gesetz, dass das Wahlrecht im Falle einer Blockade in einem Wahlorgan nach einer bestimmten Frist auch vom anderen Organ ausgeübt werden kann, sagt Johannes Fechner.

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