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Erneut riesiges Interesse am Bürgerdialog

Veröffentlicht am 10.11.2019 in Bildung & Kultur

Auch beim Vortrag "Meine Rente" platzte der Veranstaltungssaal wieder aus allen Nähten. Die Neumarkter SPD trifft mit dem Neumarkter Bürgerdialog den Nerv bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Bei der zweiten Vortragsveranstaltung des 1. Neumarkter Bürgerdialogs der SPD in Neumarkt ging es um das Thema Rente. Die Beraterin der Deutschen Rentenversicherung, Erna Späth aus Berg, die auch Gemeinde- und Kreisrätin ist, informierte hochkompetent über die gesetzlichen Regelungen zur Rentenversicherung und auf was als Bürger dabei geachtet werden muss.

Rebecca Frank, unsere junge Kandidatin für den Neumarkter Stadtrat führte dabei durch den Abend und die abschließende rege Diskussionsrunde.

Das Thema lockte über 70 Besucher in den kleinen Saal des Johanneszentrums, der wegen Überfüllung beinahe geschlossen werden musste.

Der nächste Bürgerdialog zum Thema "Organspende" steht am Mi, 20.11. um 18:30 an - diesmal im großen Saal des Johanneszentrums!

 
 

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19.03.2024 09:56
Nord-Süd - Neu denken.
Wenige Tage nach seiner Reise nach Namibia, Südafrika und Ghana hat der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil auf der Veranstaltung "Nord-Süd - Neu denken" eine programmatische Rede zu einer modernen Nord-Süd-Politik gehalten.

Wir machen Wirtschaftspolitik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht für Lobbyverbände. Das ist soziale Politik für Dich.

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Der europäische Sportsommer geht in die nächste Runde: Morgen beginnen mit der Eröffnungsfeier an der Seine die Olympischen Spiele in Paris. Wir wünschen den deutschen Athletinnen und Athleten viel Erfolg und hoffen auf unvergessliche Sportmomente, sagt Sabine Poschmann.

Das Kabinett hat heute den von Nancy Faeser vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Network Information Security) und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung beschlossen. Mit dem Gesetz wird die europäische NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt und der Kreis der Unternehmen, die Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit und Meldepflichten bei IT-Sicherheitsvorfällen zu erfüllen haben, signifikant erweitert, erklärt Daniel Baldy.

Grundgesetzänderung das Bundesverfassungsgericht vor möglichen Angriffen von Verfassungsfeinden noch besser zu schützen. Dazu werden grundlegende Strukturen des Bundesverfassungsgerichtes, die bislang einfachgesetzlich geregelt sind, in das Grundgesetz aufgenommen. Es handelt sich konkret um den Status des Gerichts, die Amtszeit der Richter (12 Jahre), die Altersgrenze der Richter (68 Jahre), die Zahl der Richter (16), die Zahl der Senate (2), Ausschluss der Wiederwahl nach 12 Amtsjahren, die Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl des Nachfolgers, die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts und die Geschäftsordnungsautonomie. Außerdem ergänzen wir im Grundgesetz eine Öffnungsklausel für eine Regelung, falls bei der Wahl in einem Wahlgremium (Bundestag beziehungsweise Bundesrat) keine Mehrheit für einen Kandidaten oder eine Kandidatin zustande kommt. Von dieser Öffnungsklausel machen wir zugleich Gebrauch: Wir regeln in einem Gesetz, dass das Wahlrecht im Falle einer Blockade in einem Wahlorgan nach einer bestimmten Frist auch vom anderen Organ ausgeübt werden kann, sagt Johannes Fechner.

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