Für den Bau der neuen Hauptfeuerwache auf dem geplanten Gelände in der Nachbarschaft des denkmalgeschützten Ludwig-Donau-Main-Kanals, zwischen Freystädter Straße, dem Kurt-Romstöck-Ring und der Bahntrasse, muß die Stadt Neumarkt den Flächennutzungsplan ändern. Um den Bau an dieser Stelle zu ermöglichen, muss die bisherige landwirtschaftliche Fläche in eine Fläche des Gemeinbedarfs umgewidmet werden.
Gegen die Stimmen unserer Stadträtin Ursula Plankermann und eines weiteren Stadtrats hat der Bausenat die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, obwohl zuvor noch zwei Behörden den Fachausschuss mit gravierenden Bedenken konfrontiert hatten:
- Das Landesamt für Denkmalpflege bezeichnete die Bauleitplanung für den geplanten Neubau an dieser Stelle als "nicht zustimmungsfähig". Durch die neue Feuerwache wird eine "deutliche Beeinträchtigung des Einzeldenkmals" Ludwig-Donau-Main-Kanal befürchtet. Die "historische Situation" würde nachteilig verändert, die Wache würde den Grünzug westlich des Kanals unterbrechen. Bisher sei der Kanal mit seinen Baumreihen noch "erlebbar". Weiter weist das Denkmalamt auf geschützte Bodendenkmäler im Umfeld des Alten Kanals hin, deren Schutzwürdigkeit im neuen Flächennutzungsplan aufgeführt werden müssen. Für weitere Planungen und Bodeneingriffe ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.
- Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt sieht die Pläne für den Neubau der Hauptfeuerwache an dieser Stelle "grundsätzlich sehr kritisch". Die betroffene Fläche ist ein wichtiger Trittstein im innerstädtischen Biotopverbund, der aus naturschutzfachlicher Sicht zu erhalten ist. Die Behörde beruft sich dabei auch auf den Regionalplan, der dem Ludwig-Donau-Main-Kanal einen besonderen Schutzstatus zuweist.
Artikel hierzu in den Neumarkter Nachrichten vom 16.09.2020:
https://www.nordbayern.de/region/neumarkt/widerspruche-gegen-feuerwehrprojekt-in-neumarkt-1.10431171